Der Wasserwanderrastplatz Strodehne wird ehrenamtlich vom

1. Motorboot- und Segelsportverein Strodehne e.V. bewirtschaftet.


LAGE

  • UHW km 131 am östlichen Havelarm
  • Am Dorfrand von Strodehne
  • Gastronomie: Gasthof Stadt Berlin mit Havelterrasse (50m), Fischerei Schröder mit Imbiss und Hofladen (1,9 km)
  • Einkaufsmöglichkeiten: nur Hausverkauf von Eiern, Marmelade und Honig


TECHNISCHE AUSSTATTUNG

  • 70 m Steg für Gastliegeplätze (bis 20 m) mit Wasser- und Stromanschluss
  • Tauchtiefe: 200 cm bis 80 cm abhängig vom Wasserstand
    (Garz UP)
  • Sanitärhaus (1 Damentoilette, 1 Herrentoilette, 1 Dusche)
  • Zeltmöglichkeit
  • Grillplatz
  • Kostenfreies WLAN (BrandenburgWLAN)
  • Slipmöglichkeit
  • Spielplatz


BITTE BEACHTEN: Keine Parkplätze für Gäste und keine Stellplätze für Trailer, Wohnmobile oder –wagen vorhanden!


NUTZUNGBEDINGUNGEN

Wollen Sie den Wasserwanderrastplatz nutzen, melden Sie sich bei einem der folgenden Ansprechpartner (ehrenamtliche Hafenmeister):

  • Dietmar Engel               0160 9798 88 56
  • Wolfgang Schwuchow  0172 6531 740
  • Marco Schwuchow       0172 3230 142

Das Aufschließen der Steganlage erfolgt nach telefonischer Voranmeldung. Anmeldung am Anreisetag. Eine Reservierung eines Stegplatzes ist nicht möglich. Bitte planen Sie Ihre Tour so, dass Sie bis spätestens 19 Uhr am Platz sind.

 

Beachten Sie bitte die Platzordnung, die am Platz aushängt.


Steg
Gesamt-Voll
Steg-Zugang
DSC_5723
Sanitärhaus
BlickAufSteg+Zugang

PREISE

  • 2,00 Euro – je angefangenen Bootslängenmeter pro Tag (inkl. Stromversorgung und Trinkwasser)
  • 2,50 Euro – je Person pro Tag für Toiletten- und Duschbenutzung (Kinder bis 6 Jahre frei)
  • 5,00 Euro - Nutzung des Steges nur zum Anlegen (ohne Wasser, Strom, Übernachtung)
  • 7,00 Euro – je Person pro Tag bei Übernachtung im Zelt (inkl. Toiletten- und Duschbenutzung)
    HINWEIS: Wenn die Kapazitäten es erlauben, können auch Nicht-Wasserwanderer den Zeltplatz nutzen für 7,00 Euro je Person pro Tag.
  • 10,00 Euro - Alleinige Nutzung des Grillplatzes mit Toilettennutzung ohne Übernachtung, nach Absprache mit dem Hafenmeister zzgl.1,00 Euro pro Person
  • 5,00 Euro – Slipgebühr für Auswärtige
     (Jahreskarte 50 Euro)


HINWEIS: Bargeldlose Zahlung per EC-Karte ist möglich


AN- UND ABREISEZEITEN

  • Anreise zwischen 14.00 und 20.00 Uhr
  • Abreise bis 11.00 Uhr


SAISON     1.Mai bis 30. September


RESERVIERUNGEN

nehmen wir nicht entgegen!!!

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ENTSTEHUNG

1992 kam aufgrund der wirtschaftlichen Veränderungen die Idee auf, den Tourismus zu fördern und einen Wasserwanderrastplatz für Paddler einzurichten. Die Gemeinde Havelaue/ Amt Rhinow  bauten 1994 sukzessive den Wasserwanderrastplatz Strodehne aus: das ehemalige Fährhaus wurde zu einem Sanitärgebäude umgebaut, Sitzplätze und eine Grillmöglichkeit geschaffen. Nebenan baute die Gemeinde noch einen Spielplatz.

Während Bootsbesitzer aus Strodehne und Nachbarorten die Idee entwickelten einen Bootssteg zu bauen, musste die Gemeinde feststellen, dass sie den Wasserrastplatz nicht bewirtschaften konnte. Lösung: Ein Verein übernimmt die Aufgabe und treibt den Bau einer Steganlage voran.

Ende 1994 wurde der Verein gegründet (1. Motorboot- und Segelsportverein Strodehne e.V.) und 2003 mit dem Bau der Steganlage begonnen. Die Gemeinde hatte dafür Fördermittel beantragt. Den Eigenanteil der Gemeinde von 15 T € stellte der Verein der Gemeinde zur Verfügung.

Leider konnte der Steg nicht wie gewünscht gebaut werden, da zwei Bauern auf Wiederinbetriebnahme der Wirtschaftsfähre geklagt hatten. Erst 2013 als die Rechtslage geklärt war und außerdem der Steg durch Hochwasser zu Schaden gekommen war, konnte am Wunschort eine erweiterte Steganlage gebaut werden. Bauträger war das Amt Rhinow und im Rahmen der LEADER-Förderung erfolgte die Erweiterung der Schwimmsteganlage auf 70 Meter und 24 Anlegeplätze, inkl. Erschließung mit Trinkwasser und Elektro. (Gesamtkosten: 180 T €, Fördermittel: 113 T €)

Eigentümer von Wasserwanderrastplatz und Steganlage ist die Gemeinde Havelaue. Sie überlässt diese dem Strodehner Bootsverein pachtfrei und erwartet die ordnungsgemäße Bewirtschaftung, Werterhaltung und Übernahme der anfallenden Kosten (z.B. Reparaturkosten, Gebühren an das Wasser- und Schifffahrtsamt).